Italien ist ein unglaubliches Land, in dem man sich niederlassen kann, aber es bringt einige finanzielle Herausforderungen mit sich, wenn man neu anfängt. Es gibt zwar unzählige Einkaufszentren, Restaurants und Touren, die Sie besuchen können, aber alle sind mit einem hohen Preis verbunden. Grundlegende Hilfsmittel wie Strom und Gas gehören zu den teuersten in der EU, und andere Ausgaben wie die Miete sind nicht anders.
Daher versuchen die meisten Expats, ein Unternehmen oder eine freiberufliche Dienstleistung zu gründen, sobald sie nach Italien kommen. Zu wissen, wann, wo und wie man anfängt, kann jedoch entmutigend wirken - von der Wahl der richtigen Unternehmensstruktur bis hin zur Einholung der erforderlichen Genehmigungen, der Handhabung von Steuern und der Einhaltung der lokalen Vorschriften.
Nach einiger Erfahrung habe ich jedoch eine kurze Liste der wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte zusammengestellt, die jeder Expat wissen sollte, um sich ein stabiles Einkommen zu sichern. Hier ist, was zu beachten ist.
Wie man in Italien ein Unternehmen gründet oder freiberuflich arbeitet
Wie in jedem anderen Land müssen Sie mehrere gültige Ausweispapiere vorlegen, bevor Sie in Italien als Selbständiger anerkannt werden. Bevor Sie ein Unternehmen eröffnen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die folgenden Dokumente haben:
- Reisepass
- Nachweis der Unterkunft
- Nachweis der finanziellen Mittel
- Krankenkasse
- Kein Strafregisterauszug
- Qualifikationen und berufliche Befähigungsnachweise
- Nulla Osta
- Steuerlicher Kodex (Codice Fiscale)
- Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Dokumente zur Aufenthaltsgenehmigung
- Dokumente zur Einrichtung eines Bankkontos
Ihr Reisepass, der Nachweis einer Unterkunft, der Nachweis finanzieller Mittel, eine Krankenversicherung, ein Führungszeugnis sowie Qualifikationen und Berufsabschlüsse sind wichtige Voraussetzungen. Die anderen Dokumente erhalten Sie über die unten aufgeführten Schritte.
Beantragung von Null Osta und / oder Codice Fiscale
Für Nicht-EU-Bürger ist der Erhalt eines Visums für Selbstständige unerlässlich, um in Italien legal freiberuflich tätig zu sein. Dieses Visum ist zwei Jahre lang gültig und kann verlängert werden. Es ist besser, immer dasselbe Büro aufzusuchen, bei dem Sie es beantragen.
Zunächst ist zu klären, ob Ihr Beruf reglementiert ist oder nicht. Für nicht reglementierte Berufe wie freiberufliches Schreiben oder Übersetzen sind keine formalen Qualifikationen erforderlich, und die Dokumentation wird von der Handelskammer.
Andererseits erfordern reglementierte Berufe wie Rechtsanwälte oder Ingenieure Qualifikationen und eine Abstimmung mit den Berufsverbänden. Wenn Sie in die letztgenannte Kategorie fallen, müssen Sie die notwendigen Papiere von Ihrem jeweiligen Dachverband in Italien erhalten (wie Ordine degli Architetti für Architekten).
Der nächste Schritt ist der Erhalt der Nulla Osta und des Codice Fiscale. Die italienische Einwanderungspolitik, Decreto Flussi, legt Quoten für Arbeitnehmer fest. Diese werden jedes Jahr auf unvorhersehbare Weise eröffnet, achten Sie also auf die Ankündigungen. Sobald es geöffnet ist, beantragen Sie Ihre Nulla Osta bei der örtlichen Polizeidienststelle mit Dokumenten wie:
- Kopie des Reisepasses
- Nachweis der Unterkunft
- Genehmigung der Handelskammer oder eines Berufsverbandes
Sehen Sie sich das an: Ihr Leitfaden für den Erhalt eines Codice Fiscale in Italien
Wenn Sie EU-Bürger sind, brauchen Sie wahrscheinlich keine Nulla Osta, aber Sie brauchen einen italienischen codice fiscale (oder Steuercode). Diesen erhalten Sie bei jeder örtlichen Agenzia delle Entrate oder möglicherweise auch online, indem Sie das erforderliche Formular per E-Mail versenden.
Für ein Einzelunternehmen ist die einfachste und günstigste Option die Eröffnung einer partita IVA. Im Rahmen der Forfettario-Regelung sind die Steuern niedriger: 5% in den ersten 5 Jahren und 15% danach, sofern Ihr Einkommen unter 85.000 € jährlich liegt. Die Gesamtbesteuerung, einschließlich der Sozialversicherung (INPS), kann sich jedoch auf rund 50% belaufen.
Bei der Forfettario-Regelung sind die Kosten nicht abzugsfähig. Stattdessen wird das steuerpflichtige Einkommen anhand eines vordefinierten Rentabilitätskoeffizienten ermittelt. Einige Websites wie Lexdo.it und Fiscozen.it bieten Dienstleistungen für die Einrichtung der partita IVA an, aber für eine reibungslosere Verwaltung wird empfohlen, einen italienischen Buchhalter (commercialista) zu beauftragen. Andere Rechtsformen, wie eine SRL, ermöglichen die Beteiligung von Gesellschaftern und begrenzen die persönliche Haftung, sind aber teurer und komplizierter zu gründen.
Holen Sie sich Ihr Visum für Selbstständige und Ihre Aufenthaltsgenehmigung
Reichen Sie innerhalb von drei Monaten nach Erhalt Ihrer Nulla Osta Ihren Visumantrag bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land ein:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Fotos in Reisepassgröße
- Gültiges Reisedokument
- Nachweis von Einkommen, Unterkunft und Krankenversicherung
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie Ihr Visum für eine selbständige Tätigkeit innerhalb weniger Wochen. Darüber hinaus müssen Nicht-EU-Bürger einen Antrag auf ein Erlaubnis zum Aufenthaltstitel innerhalb von acht Tagen nach Ankunft in Italien. Dazu ist ein Postpaket einzureichen, das an einem Sportello Amico-Schalter in den örtlichen Postämtern erhältlich ist. Die erforderlichen Unterlagen sind in der Regel dieselben wie bei der Beantragung eines Visums.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie einen Termin bei der örtlichen Polizeistation (Questura), wo man Ihre Fingerabdrücke abnimmt. Ihre Genehmigung wird kurz darauf ausgestellt.
EU-Bürger, die länger als drei Monate bleiben, müssen sich beim örtlichen Ufficio Anagrafe anmelden. Nicht-EU-Bürger hingegen müssen ihre Dokumente per Post an einem Sportello Amico-Schalter einreichen. Glücklicherweise sind die Dokumente, die Sie für die Einreisegenehmigung benötigen, dieselben wie für Ihr Visum, die oben aufgeführt sind.
Sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben, hat das Amt bis zu 45 Tage Zeit, Ihren Wohnsitz zu prüfen und zu bestätigen. Wenn innerhalb dieser Frist keine Einwände erhoben werden, gilt Ihr Wohnsitz als gültig.
Registrieren Sie Ihr Unternehmen
Sobald Sie Ihre Genehmigung und Steuernummer haben, ist es an der Zeit, Ihr Unternehmen zu gründen. Bevor Sie beginnen, sollten Sie wissen, dass EU-Bürger sich nicht länger als 183 Tage im Land aufhalten dürfen, ohne ihren steuerlichen Wohnsitz vor der Registrierung zu verlegen. Nicht-EU-Bürger hingegen müssen ihre vollständige Unternehmensstruktur (Einzelunternehmen oder Freiberufler) festlegen und sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Wenn Sie nicht in der EU ansässig sind, erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Unternehmen je nach Struktur anmelden können:
- Einzelunternehmen: Bewerben Sie sich über die ComUnica Plattform, um sich bei Ihrem italienischen Unternehmensregister, der Sozialversicherung (INPS) und der Unfallversicherung (INAIL) anzumelden.
- Freiberufler: Beantragen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über die Agenzia delle Entrate und sich beim INPS oder dem zuständigen Berufsverband registrieren lassen.
Ein italienisches Bankkonto eröffnen
Der letzte Schritt besteht darin, ein solides Bankkonto zu eröffnen, auf dem Sie Ihre Einkünfte aufbewahren können. Nachdem Ihre Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde, gehen Sie zum Ufficio Anagrafe, um Ihre carta d'identità zu beantragen. Dazu müssen Sie in der Regel ein Formular ausfüllen, ein Passfoto vorlegen und eine geringe Gebühr (etwa 20 €) entrichten. Danach wird der Ausweis in der Regel innerhalb weniger Tage bearbeitet und Ihnen nach Hause geliefert.
Sobald Sie Ihre carta d'identità haben, können Sie ein Bankkonto bei einer italienischen Bank eröffnen. Die meisten Banken verlangen Ihren italienischen Personalausweis, den Codice Fiscale, einen Wohnsitznachweis und einen Finanzierungsnachweis.
Schlussfolgerung
Sich durch die italienische Bürokratie zu navigieren, kann schwierig sein, vor allem bei all den heiklen Anforderungen. Es ist jedoch immer ratsam, sich im Voraus über die erforderlichen Schritte zu informieren, wenn Sie in Italien ein Unternehmen gründen oder freiberuflich tätig werden möchten. Je nachdem, wo Sie Ihren Antrag stellen oder bei welcher Stelle Sie Ihre Identität überprüfen lassen, benötigen Sie manchmal nicht einmal eine permesso di soggiorno, wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen. Auch wenn dies nicht im ganzen Land üblich ist, ist es besser, auf Nummer sicher zu gehen, und wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllen, sind Sie immer auf eventuelle Hürden vorbereitet.
Quellen
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