Entschärfung der Furcht vor "vergeudeten" Rentenbeiträgen
Magictowns hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Thema Steuern für Expats und Rentner verständlicher zu machen, insbesondere wenn sie sich in verschiedenen europäischen Ländern bewegen. Unser Ziel mit diesem Artikel, wie auch mit anderen auf unserer Website, ist es, die Komplexität der Rentenbeiträge und Rentenansprüche in der EU zu vereinfachen.
Kumulierte Rentenbeiträge in der EU
Ein einzigartiger Aspekt der EU-Rentenpolitik ist, dass Expats können in jedem EU-Land, in dem sie gearbeitet haben, Rentenansprüche erwerben.. Das bedeutet, dass man bei Erreichen des Rentenalters Renten aus mehreren Ländern erhalten kann. Es ist also keine "Verschwendung" von Beiträgen, wenn ein Expat einige Jahre in einem Land arbeitet, dann in einem anderen und dann wieder in einem anderen. Das Verfahren, der Zeitpunkt und die Formulare für die Beantragung dieser Renten können jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein. Es wird empfohlen, sich an die Rentenbehörde zu wenden, wenn Sie bei Erreichen des Rentenalters noch kein Antragsformular erhalten haben.
Entscheidende Dokumentation und das unterschiedliche Renteneintrittsalter
Die Arten von Dokumenten, die während des Rentenantragsverfahrens erforderlich sind, unterscheiden sich von Land zu Land. Zu den üblichen Formularen gehören in der Regel ein Ausweis und eine Bankverbindung. Auch das Alter, in dem Sie legal in den Ruhestand gehen und Ihre Rente beantragen können, ist in der EU unterschiedlich. Daher kann sich der Zeitpunkt des Rentenbezugs in den verschiedenen Ländern auf die Höhe der gewährten Beträge auswirken.
Anwartschaftszeiten und Rentenberechnungen
In jedem EU-Land gibt es eine Mindestarbeitszeit, die einen Anspruch auf eine Rente begründet. Diese Zeiten werden in den verschiedenen EU-Ländern nach dem "Prinzip der Zusammenrechnung von Zeiten" kumuliert. Die Rentenbehörden berechnen die Renten anhand des "EU-äquivalenten Satzes" und des "nationalen Satzes", wobei der höhere Betrag zwischen der "anteiligen Leistung" und der "unabhängigen Leistung" gewährt wird.
Durch eine ziemlich komplexe Berechnung - Sie beantragen sie kostenlos bei der Rentenbehörde des EU-Landes, in dem Sie derzeit wohnenIm Falle Italiens ist dies das INPS - alle diese Beitragszeiten werden zusammengerechnet. Wenn das Renteneintrittsalter in den verschiedenen Ländern, in denen Sie Beiträge gezahlt haben, unterschiedlich ist, wird Ihnen jeder "Teil" Ihrer Rente erst dann ausgezahlt, wenn Sie das Renteneintrittsalter in dem jeweiligen Land erreichen. Das bedeutet Folgendes, einige Jahre lang können Sie weniger als Ihre endgültige Vollrente erhalten.
Rentenzahlungen und besondere Umstände
In der Regel wird der Rentenbetrag auf ein Bankkonto im Wohnsitzland der betreffenden Person innerhalb der EU eingezahlt. Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU müssen unter Umständen Bankkonten in den jeweiligen Ländern haben, die ihre Rente auszahlen. Außerdem kann jedes EU-Land bei Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten darauf bestehen, getrennte Prüfungen durchzuführen und zu unterschiedlichen Ergebnissen zu kommen. Da In einigen Ländern gibt es keine Hinterbliebenenrenten.ist es ratsam, ihre Existenz in dem Land, in dem der Expatriate arbeitet, zu überprüfen.
Quellen
Leitfaden zu staatlichen Renten im Ausland (EU-Kommission)
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