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Familienzusammenführung in Italien für Drittstaatsangehörige: Was gibt es Neues und wie kann man einen Antrag stellen?

Für die Familienzusammenführung in Italien sind nun ein Visum vom Typ D, ein Einkommensnachweis und für die meisten Sponsoren eine zweijährige Aufenthaltsdauer erforderlich. In diesem Leitfaden werden die neuen Vorschriften und das Antragsverfahren erläutert.

Die Familienzusammenführung in Italien ist seit langem nicht nur ein Weg für Arbeits- und Studienmigranten, sondern auch für Familien, die gemeinsam eine Zukunft aufbauen möchten. Für Drittstaatsangehörige, also Nicht-EU-Bürger, sind die Regeln für den Familienzusammenzug oder die Familienzusammenführung detailliert und manchmal schwer zu durchschauen. In den letzten zwei Jahren haben neue Vorschriften das System umgestaltet. Für die Familienzusammenführung gilt nun eine spezielle Visumkategorie, und Sponsoren müssen einen längeren Aufenthaltszeitraum nachweisen, bevor sie einen Antrag stellen können. Diese Änderungen bedeuten, dass Familien, die sich in Italien niederlassen möchten, ihre Vorbereitungen noch sorgfältiger treffen müssen.

Auf einen Blick: Was gibt es Neues?

Da 1. Juni 2024, Verwandte, die länger als 90 Tage bleiben möchten, müssen ein nationales Visum vom Typ D aus familiären Gründen beantragen. Darüber hinaus gilt ab Dezember 2024, Die meisten Sponsoren müssen zwei Jahre lang ununterbrochen ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Italien haben, bevor sie den Prozess der Familienzusammenführung einleiten können. Der Antrag wird weiterhin über die Einheitliche Anlaufstelle für Einwanderung (SUI) und das italienische Konsulat im Ausland. Sponsoren müssen stets ein ausreichendes Einkommen, Wohnraum und gültige Dokumente über familiäre Beziehungen nachweisen.

Diese Reformen schließen das Familienleben in Italien nicht aus, legen jedoch einen stärkeren Schwerpunkt auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und finanzielle Stabilität.

Wer kann sponsern und wer ist berechtigt?

Um Familienangehörige zu sponsern, müssen Sie bereits einen legalen Wohnsitz in Italien mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung haben. Nach dem neuen Gesetz muss der typische Sponsor mindestens zwei Jahre ununterbrochen in Italien gelebt haben. Einige Gruppen sind davon ausgenommen, zum Beispiel Inhaber einer EU-Blue Card, Arbeitnehmer, die im Rahmen einer unternehmensinternen Genehmigung versetzt wurden, Flüchtlinge und Eltern minderjähriger Kinder.

Sponsoren müssen Folgendes nachweisen:

Zu den Familienmitgliedern, die mitreisen können, gehören:

  • Ehepartner oder eingetragener Partner
  • Kinder unter 18 Jahren
  • Erwachsene unterhaltsberechtigte Kinder mit Behinderungen
  • Unterhaltsberechtigte Eltern, die bestimmte Alters- oder Gesundheitsvoraussetzungen erfüllen


Rechtliche Änderungen im Detail

Bis Mitte 2024 beantragten viele Familien eine Familienzusammenführung mit einem Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt. Dies führte oft zu Verwirrung, insbesondere wenn der beabsichtigte Aufenthalt dauerhaft sein sollte. Mit der Reform wurde ein spezielles Nationales Visum Typ D aus familiären Gründen, gültig für bis zu einem Jahr, mit der Möglichkeit der mehrfachen Einreise und kostenlos ausgestellt. Durch die Trennung von Familienangelegenheiten und kurzen touristischen Aufenthalten möchte Italien den Prozess vereinfachen und sowohl für Antragsteller als auch für Konsulate mehr Klarheit schaffen. Diese Änderung wurde durch die Änderung von Artikel 23 des Gesetzesdekrets 30/2007, wirksam 1. Juni 2024

Die zweite große Reform kam mit Gesetz 187/2024, das konvertiert wurde Gesetzesdekret 145/2024 im Dezember 2024 in dauerhaftes Recht umgesetzt. Dieses Gesetz führte die Verpflichtung für Sponsoren ein, vor der Beantragung der meisten Familienzusammenführungen einen zweijährigen ununterbrochenen legalen Aufenthalt in Italien nachzuweisen. Zuvor war die Schwelle niedriger, was es Neuankömmlingen erleichterte, einen Antrag zu stellen. Die neue Regelung spiegelt die Absicht Italiens wider, Stabilität und Integration sicherzustellen, bevor eine Familienzusammenführung genehmigt wird. Wichtige Ausnahmen gelten weiterhin für minderjährige Kinder, Inhaber einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Genehmigung sowie Flüchtlinge oder Personen mit internationalem Schutzstatus.

Obwohl diese Änderung bei Migrantengemeinschaften Besorgnis ausgelöst hat, gibt es weiterhin wichtige Ausnahmen. Inhaber einer Blue Card, hochqualifizierte Arbeitskräfte und Flüchtlinge sind davon nicht betroffen. Familien mit minderjährigen Kindern behalten ebenfalls das Recht, ohne Wartezeit einen Antrag auf Familienzusammenführung in Italien zu stellen.

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Schritt-für-Schritt-Anleitung

Visumantragsformular

Schritt 1 – Vorbereitung Ihrer Unterlagen

Der zeitaufwendigste Teil des Verfahrens ist die Vorbereitung der Unterlagen. Sponsoren sollten ihre Aufenthaltsgenehmigung, Einkommensnachweise wie Steuererklärungen oder Gehaltsabrechnungen und die Bescheinigung über die Eignung der Unterkunft zusammenstellen. Dokumente über familiäre Beziehungen, wie Heirats- oder Geburtsurkunden, müssen beglaubigt und gegebenenfalls ins Italienische übersetzt werden.

Schritt 2 – Einreichen der Nulla Osta

Der nächste Schritt ist die Beantragung der nulla osta (Genehmigung) über die SUI. Die Anträge werden online über das Portal des Innenministeriums eingereicht. Der Sponsor wird später aufgefordert, die Originale bei der Einwanderungsbehörde vorzulegen. Nach der Genehmigung wird die nulla osta elektronisch an das zuständige Konsulat weitergeleitet.

Schritt 3 – Visumantrag im Ausland

Mit dem nulla osta in der Hand beantragt das Familienmitglied das Visum bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Wohnsitzland. Es muss Reisepässe, beglaubigte Familiendokumente und alle zusätzlichen konsularischen Formulare mitbringen. Seit Juni 2024 stellen die Konsulate anstelle eines Touristen- oder Kurzaufenthaltsvisums ein spezielles Visum vom Typ D aus familiären Gründen aus.

Schritt 4 – Aufenthaltsgenehmigung in Italien

Nach der Einreise nach Italien hat das Familienmitglied acht Werktage Zeit, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Der Antrag wird in der Regel bei der Post gestellt und bei der Questura (Polizeibehörde) abgeschlossen. Nach der Erteilung ermöglicht diese Genehmigung den Zugang zu Gesundheitsversorgung, Schulbildung und in den meisten Fällen auch zu Arbeit.

Checkliste für Dokumente

Aufenthaltsgenehmigung und Reisepass des Sponsors

Nachweis des ununterbrochenen Aufenthalts (falls die Zweijahresregel gilt)

Steuererklärungen, Gehaltsabrechnungen oder andere Einkommensunterlagen

Von der Gemeinde ausgestellte Bescheinigung über die Eignung der Wohnung

Heirats- oder Geburtsurkunden, beglaubigt und übersetzt

Nulla-osta-Genehmigung

Visumantragsformular, Fotos, Krankenversicherung (falls erforderlich)

Obwohl die Liste standardisiert ist, kann jedes Konsulat zusätzliche Unterlagen verlangen. Informieren Sie sich daher vor der Einreichung immer vor Ort.

Einkommensvoraussetzungen für die Familienzusammenführung in Italien

Bei der Beantragung einer Familienzusammenführung in Italien müssen Nicht-EU-Bürgschaftsgeber nachweisen, dass sie jährliches Mindesteinkommen verbunden mit dem Sozialhilfe (Sozialhilfe). Für 2025 beträgt dieser Betrag €7,002.84. Der Sponsor muss mindestens diesen Grundbetrag zuzüglich 50% mehr für jedes Familienmitglied die sie mitbringen möchten. Eine Familie mit zwei Kindern muss beispielsweise ein Jahreseinkommen von €14,005.68. In Fällen, in denen zwei oder mehr Kinder unter 14 Jahren betroffen sind, verlangt das Gesetz oft ein Einkommen von mindestens doppelt die Sozialbeihilfe, noch bevor weitere Zuschläge hinzukommen. Die Behörden können auch das Einkommen von bereits in Italien lebenden Familienangehörigen, die mit dem Antragsteller zusammenleben, auf die erforderliche Summe anrechnen.


Beispiel: Erforderliches Mindesteinkommen pro Jahr (2025)

Familienzusammensetzung Erforderliches Einkommen (€) Berechnung
Nur Sponsor 7,002.84 Grundsicherung
Sponsor + 1 Kind 10,504.26 7,002.84 + 3,501.42
Sponsor + 2 Kinder 14,005.68 7.002,84 + (3.501,42 × 2)
Sponsor + 3 Kinder 17,507.10 7.002,84 + (3.501,42 × 3)

Praktische Ratschläge

Viele Antragsteller unterschätzen den Zeitaufwand für die Beglaubigung und Übersetzung ausländischer Dokumente. Diese Schritte sollten frühzeitig, manchmal schon Monate im Voraus, in Angriff genommen werden, insbesondere für Familien mit Dokumenten aus mehr als einem Land. Sponsoren sollten auch ihre Aufenthaltsgeschichte sorgfältig überprüfen. Die Zwei-Jahres-Regelung erfordert Kontinuität. Selbst eine kurze Unterbrechung Ihres Aufenthalts, wie z. B. eine Lücke bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung, könnte Ihre Berechtigung beeinträchtigen.

Das Einkommen ist ein weiterer Bereich, in dem Ablehnungen häufig vorkommen. Die Behörden erwarten klare, offizielle Einkommensnachweise und verlangen manchmal aktuelle Dokumente. Vollständige und gut organisierte Unterlagen reduzieren Verzögerungen.

Brauchen Sie einen Anwalt?

Während viele einfache Anträge auf Familienzusammenführung in Italien ohne professionelle Hilfe erfolgreich sind, ist bei Fällen mit gemischten Nationalitäten, unterhaltsberechtigten Eltern oder grenzwertigen Einkommens- und Wohnverhältnissen oft eine Rechtsberatung von Vorteil. Italienische Einwanderungsanwälte können die Anspruchsberechtigung nach dem neuen Gesetz überprüfen, die Nulla Osta vorbereiten und Sie bei den konsularischen Verfahren unterstützen. Sie sind auch unverzichtbar, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird und Sie Widerspruch einlegen müssen.

Schlusswort

Das Familienleben steht im Mittelpunkt der Einwanderungspolitik, und Italien erlaubt weiterhin die Familienzusammenführung in Italien für Drittstaatsangehörige. Durch die jüngsten Reformen ist das Verfahren jedoch strukturierter und anspruchsvoller geworden. Sponsoren müssen nun einen zweijährigen Aufenthalt nachweisen, während Familienangehörige mit einem speziellen Visum einreisen müssen. Diese Änderungen mögen wie Hindernisse erscheinen, aber mit sorgfältiger Planung lassen sie sich bewältigen.

Familien, die sich frühzeitig vorbereiten, die richtigen Unterlagen zusammenstellen und jeden Schritt korrekt befolgen, werden weiterhin einen Weg nach Italien finden. Und für diejenigen, die sich hinsichtlich der neuen Anforderungen unsicher sind, kann die Beratung durch Fachleute Sicherheit und eine höhere Erfolgschance bieten.

Quellen

Europäische Kommission – Aktualisierungen des italienischen Einwanderungsrechts (2024)

Fragomen – Italien führt neue Visabestimmungen für die Familienzusammenführung ein (2024)

Italienisches Außenministerium und konsularische Mitteilungen

Die italienische Anwaltskanzlei Mazzeschi Legal berät zum Gesetz 187/2024

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